Der Umgang mit einem Alzheimer-Patienten:
Was muss ich beachten?
- Dem Erkrankten in jedem Krankheitsstadium Wertschätzung entgegenbringen, Vorwürfe vermeiden, sich nicht auf Streits einlassen.
- Wenn es sein muss, bestimmt, aber in freundlichem Ton Grenzen setzen. Beispiel: "Ich brauche jetzt für ein, zwei Stunden meine Ruhe, wir gehen nicht jetzt Spazieren, sondern später."
- Treten Wahnvorstellungen auf, die der Erkrankte in seiner Welt als real erlebt, sollte man ihn nicht krampfhaft in die tatsächliche Wirklichkeit holen, sondern ihm in seine Welt folgen. Diese Form des Umgangs wird Validation genannt. Sinn der Validation ist, dem Erkrankten entgegenzukommen, ihm so Sicherheit zu geben, seine Ängste zu nehmen, ihn zu beruhigen und zu stärken.
Beispiel: Ein Erkrankter sagt, er habe gesehen, wie ein Kind von einem Auto überfahren wurde, kann aber gar nicht auf die Straße sehen. Man sagt ihm das aber nicht, sondern fragt ihn z. B., ob er gesehen hätte, wie alt das Kind war. - Aggressives Verhalten des Erkrankten nicht persönlich nehmen.
Oft stecken Umgebungsfaktoren dahinter (Hitze, Lärm, blendendes Licht). Die Beseitigung der Ursachen oder eine Ablenkung lässt die Aggressionen meistens schnell verfliegen. Eine andere Möglichkeit ist, den Raum oder überhaupt die Wohnung zu verlassen und erst einige Zeit später wieder zurückzukehren. Der Erkrankte freut sich über die Rückkehr, und die Aggressionen sind verflogen.
Was, wenn...
...Betreuung daheim nicht mehr möglich ist?
Wenn Angehörigen die Betreuung nicht mehr möglich ist, gibt es folgende Möglichkeiten:
- Engagieren einer Heimhilfe oder Hauskrankenpflege-Person, die sich entweder rund um die Uhr um den Erkrankten kümmert oder ein- bis dreimal am Tag kommt.
- Tageweise oder wochenweise Betreuung des Erkrankten in Pflegeeinrichtungen.
- Dauerhafte Unterbringung des Erkrankten in einer Pflegeeinrichtung.
...die Betreuungskosten nicht zu finanzieren sind?
- Bei der Pensionsversicherung oder im Gemeindeamt bzw. Magistrat einen Antrag auf Pflegegeld stellen: Die Höhe des Pflegegeldes hängt von der Anzahl der Stunden ab, die für die Betreuung notwendig sind bzw. vom Schweregrad der Erkrankung. Dieser wird durch einen Arzt in einer ausführlichen Untersuchung und auf der Basis von Voruntersuchungen sowie den Beobachtungen und Schilderungen der Angehörigen festgestellt.
- Wer für die Betreuung eines Erkrankten seinen Beruf aufgibt, kann ebenfalls über das Gemeindeamt bzw. Magistrat beantragen, dass der Staat die Hälfte der Pensionsversicherung übernimmt (ab Pflegestufe IV) oder die gesamte (ab Pflegestufe V).
- Die Kosten für einen Betreuungsplatz in einer Pflegeeinrichtung sind nach Einkommen gestaffelt. Ist zu wenig Einkommen vorhanden, wird auf Vermögen zurückgegriffen (Sparbücher, Wertpapiere, Immobilien). Ist kein Vermögen vorhanden, tritt in den meisten Bundesländern (außer Wien, Oberösterreich und Salzburg) die so genannte Ersatzpflicht nächster Angehöriger (Kinder, Ehepartner, Eltern) in Kraft, deren Höhe nach dem Einkommen ausgerichtet ist. Verdienen die Angehörigen zu wenig, um der Ersatzpflicht nachkommen zu können, springt der Staat ein.

Seit vielen Jahren lebt meine Mama ein "Sekunden leben", das will heißen, dass sie in jeder Sekunde des Tages geistig ganz anwesend ist, und die Sekunden genauso schnell wieder vergisst. Wenn man das weiß, kann man sich im Verhalten ihr gegenüber sehr gut einstellen, und es fallen die nervenden Kommentare wie "Jetzt hab ich dir das schon tausendmal gesagt!" gleich einmal weg. Das muss man aber alles erst lernen!
Frau R. über ihre an Alzheimer erkrankte Mutter, aus dem Buch "memories"
Tipps für den
Umgang mit einem
Alzheimer-Patienten
- Das normale, gewohnte Leben so lange wie möglich aufrechterhalten.
- Weiter Kontakt mit Freunden und Verwandten pflegen.
- Einen geregelten Tagesablauf mit fixen Essenszeiten beibehalten bzw. einführen.
- Essen zubereiten, das der Erkrankte früher gern gegessen hat.
- Unternehmungen tätigen, die dem Erkrankten früher Freude bereitet haben.
- Für den Fall, dass der Erkrankte allein aus dem Haus geht und sich immer wieder verirrt: zur Sicherheit die Telefonnummer in die Kleidungsstücke einnähen und einen Alzheimer-Ausweis mitgeben, evtl. auch der örtlichen Polizei Bescheid geben und dort ein Foto des Erkrankten deponieren.
- Die Selbstständigkeit möglichst lange fördern, indem man dem Erkrankten Aufgaben zuteilt, ihn fordert, aber nicht überfordert.



